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   OLG Hamm, 05.02.2013 - III-2 Ws 22/13   

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https://dejure.org/2013,41606
OLG Hamm, 05.02.2013 - III-2 Ws 22/13 (https://dejure.org/2013,41606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2013 - III-2 Ws 22/13 (https://dejure.org/2013,41606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - III-2 Ws 22/13 (https://dejure.org/2013,41606)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2013 - 2 Ws 22/13
    Das bedeutet, dass bei der nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffenden Prognoseentscheidung eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzugs für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 200).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ws 116/97
    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2013 - 2 Ws 22/13
    - III-2 Ws 96 - 98/11; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 272).
  • OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15

    Untersuchungshaft: Anpassung des Haftbefehls an eine geänderte Sach- und

    Eine Anpassung ist daher regelmäßig dann erforderlich, wenn einer von mehreren Haftgründen entfällt oder wenn sich im Laufe des Verfahrens die den dringenden Tatverdacht begründenden Tatsachen wesentlich geändert haben, insbesondere der dringende Tatverdacht wegen einiger der in dem Haftbefehl angeführten Taten entfällt, die ursprünglich angenommene Tat rechtlich oder tatsächlich anders zu bewerten ist oder neue, für die Haftfrage bedeutsame Taten bekannt geworden sind (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 968/12 v. 28.11.2012; 1 Ws 1273/01 v. 23.10.2001; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 114 Rn. 18).

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über Verlauf und Ergebnis der Beweisaufnahme (vgl. BGH, StB 13/12 v. 14.11.2012 - NStZ-RR 2013, 86; StB 9/12 v. 08.10.2012 - NStZ-RR 2013, 16 ; Senat, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 354/12 v. 11.07.2012).

  • OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung; eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts;

    Ein Abweichen von diesem persönlichen Eindruck ist nur möglich, wenn wesentliche objektive Umstände, die einer bedingten Entlassung entgegenstehen, unberücksichtigt geblieben sind (OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.2013 - 2 Ws 22/13 -, BeckRS 2014, 01822 und vom 10.03.2011 - 5 Ws 59/11-, BeckRS 2011, 07191).
  • OLG Hamm, 01.09.2015 - 1 Ws 379/15

    Keine analoge Anwendung von § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB auf die Vollstreckung einer

    Erforderlich für die Aussetzung ist eine naheliegende Chance für ein positives Ergebnis (OLG Hamm, Beschl. v. 05.02.2013 - III - 2 Ws 22/13 - juris m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.04.2013 - 2 Ws 152/13

    Untersuchungshaft: Eingeschränkter Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

    Unter anderem auch auf die Beschwerde des Angeklagten V. hin hat der Senat mit Beschluss 2 Ws 22-24/13 vom 4. Februar 2013 (Bl. 2364 ff. d.A.) diesen Haftfortdauerbeschluss aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an die Strafkammer zurückverwiesen.
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (zu vgl. u.a. SenE v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12 - 24.01.2013, - 2 Ws 22/13 - ).
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